11.DIE WIRKLICHKEIT DES GLAUBENS(2/11)
6. Einschränkungen machen im Glauben, indem man sagt:
„Ich glaube, wenn Aḷḷāh will“ (in šā’ Aḷḷāh). Wir unterscheiden drei Fälle:
a) Man zweifelt die Grundlage des Glaubens an: Dann ist diese Aussage verboten, d. h. sie in diesem Sinne auszusprechen bedeutet, dass man ungläubig geworden ist, denn der Glaube muss überzeugt sein.
b) Wer befürchtet, durch die uneingeschränkte Behauptung, den pflichtgemäßen oder gar den vollständigen Glauben erreicht zu haben sich selbst zu
loben, ist zu dieser Einschränkung verpflichtet.
c) Die Einschränkung in der Hoffnung auf den Segen durch das Erwähnen
Aḷḷāhs Willen zu machen ist erlaubt.
7. Ein Mensch darf nicht als Ungläubiger bezeichnet werden, weil er kleine
und große Sünden begeht:
Wohl beeinträchtigen diese Sünden seinen Glauben, doch die Grundlage bleibt erhalten. Wer also große Sünden (Kabīrah, Pl.
kabā’ir) begeht, ist ein Gläubiger, dessen Glaube Mängel aufweist. Er wird aufgrund seines Glaubens Gläubiger bleiben, allerdings ist er durch seine großen Sünden ein Sünder. Im Diesseits gilt er nicht vom Glauben abgefallen, und im
Jenseits wird er nicht für ewig im Höllenfeuer bleiben, vielmehr ist sein Schicksal vom Willen Aḷḷāhs abhängig. Wenn Er will, wird Er ihn in Seiner Gunst und Seiner Barmherzigkeit begnadigen und ins Paradies eintreten lassen. Wenn Aḷḷāh
will, wird Er ihm alle seine Sünden vergelten, aber seine endgültige Wohnstätte wird das Paradies sein. Aḷḷāh kann ihn auch nur für einige seiner Sünden bestrafen, und er kann aufgrund der Fürsprache von Fürbittern oder durch die Gnade
des Gnadenvollen das Höllenfeuer verlassen. Aḷḷāh sagt:
„Aḷḷāh vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Aḷḷāh (etwas) beigesellt, der hat fürwahr eine gewaltige Sünde ersonnen.“
(4:48)
Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte:
„Die Leute des Paradieses treten in dieses ein und die Leute des Höllenfeuers treten in dieses ein. Dann sagt Aḷḷāh, erhaben sei Er: ‚Bringt den heraus, in dessen Herzen so viel Glaube wie ein Senfkorn ist.‘ Dann kommen diese heraus, nachdem sie kohleschwarz wurden. Sodann werden sie in den Fluss des Lebens hineingeworfen.“
Al-Buḫāriyy (Nr. 22), berichtet von Abū Saʽīd al-Ḫudriyy, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm
Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Heil auf ihm - sagte auch:
„Es verlässt das Höllenfeuer jeder, der gesagt hat: ‚Es gibt keinen Gott außer Aḷḷāh (Lā ’ilāha ’illā Aḷḷāh)‘, während in seinem Herz so viel Güte war, wie ein Gerstenkorn wiegt. Und es verlässt das Höllenfeuer jeder, der gesagt hat: ‚Es gibt keinen Gott außer Aḷḷāh‘, während in seinem Herz so viel Güte war, wie ein Weizenkorn wiegt. Es verlässt das Höllenfeuer jeder, der gesagt hat: ‚Es gibt keinen Gott außer Aḷḷāh‘, während in seinem Herz so viel Güte war, wie eine kleine Ameise wiegt.“.
Al-Buḫāriyy (Nr. 44), berichtet von Anas, Aḷḷāhs Wohlgefallen auf ihm.
In einer anderen Version heißt es „so viel Glaube“(1) anstelle von „so viel Güte“.
In dieser Beziehung gingen zwei Gruppen irre:
I. Die Waʽīdiyyah:
Diese glaubten, dass das Angedrohte (Waʽīd) (gemeint ist das Höllenfeuer) auf jeden Fall erfolgen wird, und sie verleugneten die Fürsprache für ungehorsame Gläubige, die eine große Sünde begangen hatten.
Die Waʽīdiyyah sind in zwei Untergruppen einzuteilen:
1. Die Ḫāriǧīten (Ḫawāriğ) gingen davon aus, dass jeder durch das Begehen einer großen Sünde vom Glauben abfällt und zu den Ungläubigen gezählt wird. Er gilt im Diesseits als ungläubig und wird im Jenseits für ewig im Höllenfeuer bleiben.
2. Die Muʽtazilah. Sie vertraten die Ansicht, dass wer eine große Sünde begeht zwar vom Glauben abgefallen sei, jedoch nicht als ungläubig gelte. Er sei sozusagen in einer Position dazwischen: weder gläubig noch ungläubig! Im Jenseits aber würde er für ewig im Höllenfeuer bleiben!
المراجع
- Diese Version hat al-Buḫāriyy nach der oben genannten erwähnt, allerdings mit einer unvollständigen Überlieferungskette (muʽallaqan), die jedoch richtig (mağzūman bihi) ist