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Frage

 

Meine Schwester ist erkrankt und nimmt eine sehr hohe Dosis Psychopharmaka zu sich. Dies lässt sie lange schlafen. Meines Wissens entfällt für sie das Gebet in dieser Zeit. Wenn sie aufwacht, betet sie die verpassten Pflichtgebete.   Das Problem ist allerdings, dass sie häufig unter bezwingender Einflüsterung unterschiedlicher Art leidet, was sie das Gebet für mehrere Tage unterlassen lässt. Dabei fürchtet sie Allâh und praktiziert ihre Religion intensiv. Wie urteilt der Islâm über diese Situation? Sündigt sie? Gibt es eine Lösung?

 

 

Antwort

 

 

 

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

  Und nun zur Frage:   Möge Allâh deine Schwester heilen und bewahren! Was die rituellen Gebete betrifft, die sie während des Schlafs verpasst, so ist sie dafür entschuldigt, weil der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer ein Gebet vergisst, der soll es beten, wenn er sich daran erinnert. Es gibt keine andere Sühne außer diese.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).   In einer Überlieferung von Muslim steht: „Wer ein Gebet vergisst oder es verschläft, dessen Sühne ist, es zu beten, wenn er sich daran erinnert.“   Außerdem sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „Im Schlaf gibt es keine Nachlässigkeit. Nachlässig ist nur derjenige, der das Gebet nicht betet, bis die Zeit des anderen Gebets kommt. Wer dies tut, der soll es beten, wenn er darauf aufmerksam wird. Und am nächsten Tag betet er es zu seiner Zeit.“ (Überliefert von Muslim).

 

  Sie sollte aber jemanden damit beauftragen, sie zur Gebetszeit zu wecken, wenn sie aufwachen kann. Wenn sie nicht aufwachen kann, sündigt sie nicht und holt es nach, wenn sie erwacht.   Die Gebete, die sie tagelang unterlassen hat, muss sie nachholen. Wir hoffen, dass sie dafür keine Sünde trägt, weil sie dazu gezwungen wurde. Denn Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als diese zu leisten vermag.   Wenn sie aber nicht dazu gezwungen wurde, muss sie Allâh den Majestätischen um Vergebung bitten, sich Ihm reuig zuwenden und die Gebete nachholen, weil sie als Schuld auf ihr lasten. Und die Schuld Allâhs hat ein größeres Anrecht darauf, getilgt zu werden. Der Gelehrte Ibn Taimiya und diejenigen, die ihm zustimmen, sagten, dass derjenige, der ein Gebet absichtlich unterlässt, es nicht nachholt, und dass ihm das Nachholen nichts nützt. Aber die Aussage der Mehrheit der Gelehrten ist schwerwiegender.   Und Allâh weiß es am besten!

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