Antworten des Scheikhs auf Fragen die ihm gestellt wurden
Antworten des Scheikhs auf Fragen die ihm gestellt wurden
1. Frage: Wie ist das Urteil über die Teilnahme an Konferenzen, die zur Einheit der Religionen aufrufen?
Antwort: Wenn diese Menschen glauben, dass diese Religionen wahr sind, oder dass ihre Anhänger sich auf der Wahrheit befinden, so ist dies Unglaube und Abfall vom Glauben. Wir suchen Zuflucht bei Allah. Wer auch immer zur Vereinheitlichung der Religionen ruft, weil er denkt, dass sie richtig oder wahr sind, dann ist solch einer ein Ungläubiger, da er die Taghut (falschen Götter/Religionen) nicht ablehnt. Jemand, der zur Einheit der Religionen einlädt, lehnt die Taghut nicht ab. Er ruft die Muslime dazu auf, der Religion der Juden und Christen nahe zu sein, oder wie sie zu sein, oder mit ihnen stimmig zu sein, oder dass sie auf Wahrheit beruhen. Solch einer ist nicht an den Taghut ungläubig. Er hat eines der Dinge begangen, die seinen Islam zerstören.
2. Frage: Mit Bezug auf das Urteil für Takfir (d.h. jemanden als Kafir bezeichnen); wenn jemand die Polytheisten nicht als Ungläubige ansieht, wie beispielsweise Ibn Sina (Avicenna) und „Ich denke nicht, dass Ibn Sina ein Ungläubiger ist. Für mich ist er ein Muslim“ sagt, begeht solch einer Unglauben?
Antwort: Wenn er über ihn nicht im Klaren ist und seinen Zustand nicht kennt, dann begeht er keinen Unglauben, bis man ihm den Zustand (von Ibn Sina) verdeutlicht hat. Wenn jedoch jemand weiß, dass er ein Ungläubiger und ein Ketzer ist, und er ihn dennoch nicht als Ungläubigen betrachtet, so fällt solch einer in diese Kategorie der Annullierer. Man hat seinen Zustand manchen Leuten nicht verdeutlicht, daher sollte man ihn darüber aufklären.
3. Frage: Was, wenn er ablehnt und sagt: „Ich muss dies nicht tun.“
Antwort: Er muss es tun. Dies würde bedeuten, dass er sich in einem der vernichtenden Faktoren befindet, und dieser ist: „Wer auch immer die Polytheisten nicht als Ungläubige betrachtet, oder an ihrem Unglauben zweifelt, oder ihre Wege und Glaubensformen als richtig ansieht, der hat (selber) Unglaube begangen.“
Man muss die Polytheisten als Ungläubige annehmen, Feindschaft gegenüber ihnen haben und sie für das Wohlgefallen Allahs hassen. Allah hat uns hierzu verpflichtet. Allah hat den Tauhid für uns zu einer Bedingung gemacht. Und es gibt keinen Tauhid, bis man die Polytheisten als Ungläubige ansieht. Wer auch immer die Polytheisten nicht als Ungläubige ansieht oder Zweifel an ihrem Unglauben hat, oder ihre Wege und Glaubensformen als richtig ansieht, so istsolch einer ein Ungläubiger wie sie selbst, denn er lehnt die Taghut nicht ab.Wer auch immer die Taghut nicht ablehnt und an ihnen nicht ungläubig ist, der glaubt nicht an Allah. Sein Glaube an Allah und an Tauhid ist nicht richtig, solange zwei Dinge nicht vorhanden sind: 1. Ablehnung der falschen Götter/Religionen und
2.Glaube an Allah.
Die Ablehnung der falschen Götter/Religionen ist etwas, mit dem Allah in La ilaha illallah (Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah) zuerst begonnen hat. La ilaha (Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott) ist eine Ablehnung der falschen Götter/Religionen.
4. Frage: Wie ist das Urteil über jemanden, der einen nicht als Ungläubigen ansieht, weil es eine Meinungsverschiedenheit über seinen Unglauben gibt?
Antwort: Diese Person, die als Ungläubige bezeichnet wurde, muss jemand sein, der von der Religion etwas ablehnt, was in der Religion als Pflicht umzusetzen ist oder etwas, das in der Religion als Verbot bekannt ist.
Beispielsweise, wer auch immer die Pflicht zum Gebet ablehnt, der hat Unglaube begangen, denn es gibt Übereinstimmung darin, dass das Gebet Pflicht ist. Es gibt niemanden, der sagen könnte, dass das Gebet keine Pflicht wäre. Das Gleiche gilt für jemanden, der das Verbot der Unzucht oder Zinsen ablehnt, weil sie Dinge sind, über deren Verbot es eine Übereinstimmung unter den Muslimen gibt. Was jedoch jene Angelegenheiten anbelangt, über die es Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheit gibt, so wird man kein Ungläubiger, wenn man diese ablehnt.
Wenn daher jemand das Verbot von Rauchen ablehnt, so begeht er keinen Unglauben, da es Unklarheit in dieser Sache gibt. Denn manche Leute außerhalb dieses Landes (d.h. Saudi Arabien) verabschieden Rechtsurteile, dass das Rauchen erlaubt sei, selbst wenn dies eine falsche und fehlerhafte Ansicht ist. Deshalb begeht solch jemand keinen Unglauben.
Dasselbe gilt für jemanden, der die Tatsache, dass das Essen von Kamelfleisch Wudu (rituelle Reinigung für das Gebet) erfordert, ablehnt; solch einer wird nicht ungläubig, weil es in dieser Angelegenheit Meinungsverschiedenheit gibt.
5. Frage: Ist ein Muslim aufgrund von Unwissenheit entschuldigt?
Antwort: Ein Mensch ist nicht aufgrund von Unwissenheit entschuldigt, wenn er in der Lage ist, diese Unwissenheit von sich aus aufzuheben und jemanden finden kann, den er fragt. Auch ist er in Bezug auf eine Angelegenheit, die von der Religion bekannt ist, nicht entschuldigt. Und Ähnliches muss nicht unklar sein - wie wenn ein Mann unter den Muslimen mit Zinsen handelt. Wenn manzu ihm daher sagt, dass dies haram (verboten) ist und er „Ich weiß es nicht, ich bin unwissend“ sagt, so ist dies nicht annehmbar, da es eine Angelegenheit ist, worüber jeder Bescheid weiß.
Wenn er jedoch in einer Gemeinschaft wäre, die mit Zinsen handelt, so dass er denkt, Zinsen wären erlaubt, dann könnte solch einer aufgrund von Unwissenheit vielleicht entschuldigt sein. Wenn er daher Muslim wird und weiterhin mit Zinsen handelt und sagt: „Ich weiß es nicht, ich bin unwissend“, ja, diese Person wäre möglicherweise aufgrund von Unwissenheit entschuldigt.
Dies bedeutet, dass, wenn seine Unwissenheit mit einer Sache zusammenhängt, die unklar ist, so ist er entschuldigt. Was jedoch Angelegenheiten anbelangt, die eindeutig sind und keine Unklarheiten vorhanden sind, so ist er nicht entschuldigt.
Dies ist so ähnlich wie die Geschichte, die in den beiden Sahih-Sammlungen überliefert wird. Dabei handelt es sich um einen Mann, der seiner Familie befiehlt, seinen Körper (nach seinem Tode) zu verbrennen und die Asche im Lande und auf See zu verteilen. Er sagte: Wenn Allah über mich etwas verhängt haben will, wird Er mich so bestrafen, wie Er keinen anderen zuvor bestraft hatte!“ (Verzeichnet in al-Buchari) Er tat dies aufgrund von Unwissenheit. Die Furcht vor Allah war es, die ihn dazu veranlasste. Daher vergab ihm Allah und Er war mit ihm barmherzig. Er tat dies nicht mit Absicht, indem er dachte, er würde Allahs Bestimmung und Urteil entrinnen können. Weder lehnte er die Wiederauferstehung noch die Fähigkeit Allahs ab. Jedoch verneinte er die Vollständigkeit der Einzelheiten in Bezug auf Allahs Können, da dies das Ausmaß seines Wissens war. Er lehnte dies nicht aufgrund von Sturheit oder Arroganz ab, vielmehr war er unwissend; von Angst vor Allah getrieben machte er dies. Dies ist also ein Beispiel einer unklaren Sache.
Was die klaren Dinge anbelangt, so ist es nicht akzeptabel, wenn ein Mann unter Muslimen lebt, dennoch nicht betet. Ermahnt man diesen Mann, sagt er: „Ich weiß nicht, ob das Gebet Pflicht ist, ich bin unwissend.“ Solch einer ist nicht zu beachten. Und ähnlich, wenn er sagt: „Ich weiß nicht, ob Alkohol oder Unzucht verboten sind.“ Solch eine Person ist nicht anzuhören, denn diese Angelegenheiten sind eindeutig.
6. Frage: Was sagen wir über einen, der nicht zwischen kleinem und großem Unglauben (Kufr) in der Angelegenheit des Nicht-Richtens nach Allahs Offenbarung unterscheidet?
Antwort: Wie kann er nicht unterscheiden? Allah unterscheidet (bereits). Diese (religiösen) Texte beweisen den Unterschied zwischen diesen beiden, und solch jemand (der nicht nach Allahs Offenbarung richtet) ist ein Sünder. Diese Person, die ein Urteil in einem der vielen Angelegenheiten verabschiedet, ist ein Sünder, denn er hat das Richten nach der Schari’a nicht abgelehnt. Er sieht das Richten nach der Schari’a als Pflicht an, jedoch folgt er seinen Launen, und das Böse hat ihn überwältigt.
7. Frage: Sollte jedermann diese Urteile (für Takfir) selbst und ohne Einschränkung anwenden oder die Angelegenheit eher zu den für ihn zuständigen Leuten bringen (d.h. den Gelehrten)?
Antwort: Diese Angelegenheiten sollten zu den Gelehrten gebracht werden, denn sie sind es, die sie analysieren und darüber nachsinnen werden. Das einfache Volk und die Studenten sollten sich hierbei auf die Gelehrten beziehen, und es ist für sie nicht angemessen, Urteile in diesen Angelegenheiten zu verabschieden, da sie nicht die (ganze) Zeitspanne für ihre Studien vervollständigt haben. Was das einfache Volk anbelangt, so sind sie hierzu nicht qualifiziert. Und was die Schüler des Wissens anbelangt, so müssen auch sie sich auf die Gelehrten beziehen und keine Urteile erlassen, indem sie Takfir nach ihren Launen machen. Es kann sein, dass sich jemand ein wenig Wissen aneignet, indem er den Qur’an auswendig lernt und dergleichen, dann fängt er an, Urteile zu erlassen, indem er über die Menschen Takfir macht. Dies ist für ihn nicht angemessen - er muss zu den Gelehrten zurückkehren. Denn es kann sein, dass er etwas für Unglauben hält, obwohl in Wirklichkeit diese Sache keinen Unglauben darstellt. Dies liegt dann an seinem geringen Wissen, an seinem geringen Verständnis und seinem Drang, Urteile zu erlassen.
8. Frage: Was, wenn einer der muslimischen Herrscher irgendetwas Sündhaftes aus irgendeinem oder bestimmten Grund unterstützt, dann manche Leute kommen und so urteilen, dass sein Unterstützen dieser Dinge bedeuten würde, dass er sie als erlaubt ansieht?
Antwort: Dies ist nicht richtig. Hat er seinen Glauben, diese Dinge als erlaubt anzusehen, aus seinem Herzen entnommen? Hat er dir gesagt, dass er diese Dinge als erlaubt ansieht? Das Unterstützen mancher Dinge kann aus mehreren Gründen vorkommen - sogar die Sünder unterstützen sich untereinander, jedoch bedeutet dies nicht, dass sie Ungläubige sind. Des Weiteren können diese Dinge, die sie verteidigen und unterstützen, eine Mischung aus Erlaubtem und Unerlaubtem beinhalten.
9. Frage: Ist das Begehen von Unglaube auf die Leugnung (der Wahrheit; d.h. takdhib) und den Besitz eines festen Glaubens (an die Falschheit; d.h. ’Itiqad) begrenzt?
Antwort: Der Unglaube ist nicht nur auf die Leugnung begrenzt. Unglaube ereignet sich aufgrund von Leugnung, wenn jemand Allah oder Seinen Gesandten leugnet. Lehnt jemand etwas von der Religion ab, so begeht er auch Unglaube. Unglaube kann jedoch auch aufgrund einer Tat vorkommen, so wie es bei Niederwerfungen vor Götzen der Fall ist, selbst wenn man nicht an diese Götzen glaubt. Falls jemand den Mushaf (d.h. den Qur’an) mit seinen Füßen zertritt, indem er dies absichtlich macht, begeht er ebenso Unglaube. Auch kann der Unglaube aufgrund von Rede vorkommen. Beispielsweise, wenn jemand Allah oder den Gesandten schmäht, oder über den Islam flucht, über Allah und Seinen Gesandten spottet, so begeht er Unglaube. Unglaube kann auch aufgrund von Zweifeln vorkommen. Wenn jemand Zweifel an Allah, Seinen Engeln, den offenbarten Büchern, den Gesandten oder über das Paradies und das Höllenfeuer hat. Beispielsweise sagt er: „Ich weiß nicht, ob es ein Paradies gibt oder nicht.“ Er begeht aufgrund seiner Zweifel und seiner Ungewissheit Unglaube.
Unglaube kann auch aufgrund von Unterlassung vorkommen. Gesetzt den Fall jemand wendet sich von der Religion ab, lernt sie nicht und betet Allah nicht an.
Er begeht aufgrund dieser Unterlassung Unglaube. Was die Ansichten der Murji’a anbelangt, dass Unglaube nur durch takdhib (Leugnung/Ablehnung) vorkommt, so sind diese Ansichten falsch.
10. Frage: Nehmen wir an, dass jemand eine Streitigkeit hat, so dass er die Angelegenheit zu den Gerichten vorbringt. Der (religiöse) Richter erlässt in dieser Sache ein Urteil. Jedoch hasst diese Person dieses Urteil des Richters. Was ist das Urteil über diesen Mann?
Antwort: Wenn er es nicht hasst, weil es das Gesetz Allahs ist, so hasst er es aus Gründen, die mit den weltlichen Dingen verbunden sind. Daher hasst er es nicht, weil es das Gesetz Allahs ist. Somit fällt dieser Mann nicht in Unglauben.
Jedoch ist es für ihn erforderlich, sich dem Gesetz Allahs und Seines Gesandten zu unterwerfen, solange er weiß, dass dies ein religiöses Urteil ist. Er muss damit zufrieden sein, selbst wenn dieses Urteil gegen ihn spricht, so wie dies im Hadith ausgesagt wird: „Wer auch immer in der Gegenwart eines anderen bei Allah schwört, so soll (der andere) damit zufrieden sein, und wer auch immer nicht damit zufrieden ist, dann ist er nicht von Allah.“Daher muss man mit dem Urteil des Gesandten zufrieden sein.
Wenn er weiß, dass es das rechtmäßige Urteil ist, so ist er verpflichtet, damit zufrieden zu sein. Allah sagt:
ﮅفَلَا وَرَبِّكَ لَا يُؤْمِنُونَ حَتَّى يُحَكِّمُوكَ فِيمَا شَجَرَ بَيْنَهُمْ ثُمَّ لَا يَجِدُوا فِي أَنْفُسِهِمْ حَرَجًا مِمَّا قَضَيْتَ وَيُسَلِّمُوا تَسْلِيمًاﮄ
"Doch nein, bei deinem Herrn; sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich (oMuhammad) zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist,und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung findenund sich voller Ergebung fügen."[Sura an-Nisa’ 4:65]
Und wenn er dieses Urteil hasst, weil es das Urteil Allahs und Seines Gesandten ist, und stattdessen das Urteil Menschen-gemachter Gesetze liebt und verehrt, so ist dies Abfall vom Glauben, und Zuflucht ist bei Allah zu suchen. Dieser Mann hat das Urteil der Taghut dem Urteil Allahs und Seines Gesandten vorgezogen.
Jedoch wenn er das Urteil der Taghut hasst, aber mit dem religiösen Urteil nicht zufrieden ist, weil er verärgert ist oder Geld verloren hat und ähnliche Fälle unter den weltlichen Anliegen, nicht weil er das Urteil Allahs und Seines Gesandten hasst, so fällt dieser Mann nicht in Unglauben.
11. Frage: Was sagen sie über jemanden, der meint, dass Allahs Aussage „Sprich: ‚Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?’ Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt.“(at-Tawba/9:65-66) über die Heuchler offenbart wurde, und dass mit Seiner Rede „…nachdem ihr geglaubt habt...“der äußere Iman (d.h. nicht das, was im Herzen ist) gemeint ist?
Antwort: Dies widerspricht dem, was die äußere Bedeutung des Verses wiedergibt. Diese Missinterpretation erfordert einen Beweis, denn im Vers kommt„Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt“vor.
12. Frage: Bedeutet dies dann, dass er in Bezug auf die Gefährten offenbart wurde?
Antwort: Ja, er wurde in Bezug auf eine Gruppe während der Schlacht von Tabuk offenbart. Die Heuchler waren von unterschiedlicher Stufe. Manche von ihnen hatten gar keinen Iman, manche hatten einen schwachen Iman und manche wiederum hatten Iman, der jedoch verschwand. Daher waren sie unterschiedlich.
13. Frage: Was ist das Urteil über den Besuch von Zauberern?
Antwort: Es ist nicht erlaubt zu Zauberern, Wahrsagern oder Astrologen zu gehen. Auch ist es nicht erlaubt, sie zu fragen. Es gibt hierzu eine ernsthafte Drohung in den Texten. Der Prophet (r)sagte: „Wer auch immer zu einem Wahrsager geht und ihn über irgendetwas fragt, dessen Gebet wird für vierzig Tage nicht akzeptiert.“Was den anbelangt, der zu ihnen geht und glaubt, was man ihm erzählt, dann ist er an dem ungläubig geworden, was Muhammad offenbart wurde. Ein Wahrsager (Kahin) ist jemand, der von den Djinn eine Vision erhält, wodurch man ihm einige Dinge der Verborgenheit (Ghaib) mitteilt, die in der Zukunft geschehen werden. Solch jemand wird Kahin genannt. Ein Zauberer (Sahir) ist jemand, der mit den Teufeln Kontakt aufnimmt und mittels Zaubertrank, Knotenbindung, Zaubersprüchen und Beschwörung Unglaube begeht. Ein Astrologe (Munajjim) ist jemand, der Wissen über das Verborgene behauptet, indem er die Sterne beobachtet, und er behauptet, Einfluss auf die Geschehnisse dieser Erde zu haben. Ein ’Arraf (Errater: Form der Wahrsagerei) ist jemand, der Wissen über die Angelegenheiten behauptet, indem er die Leute über verlorene oder gestohlene Gegenstände und ihre Orte informiert.
Das Gleiche gilt für einen, der Abajad (numerische Symbole von Buchstaben) niederschreibt: abdschad hawwaz hutti kalaman sa’fas qarschat thakhadh dadhigh - Diese sind Abdschad Buchstaben, die manche Leute niederschreiben, um mit ihnen Wissen über das Verborgene zu erlangen. Was jenen anbelangt, der sie niederschreibt, um von ihnen zu lernen, jedoch diese nicht benutzt, um Wissen über das Verborgene zu erlangen, aber z. B. an Wissen über die Toten zu gelangen usw., so fällt er nicht in diese Kategorie.
Das Gleiche gilt für jemanden, der ein Buch öffnet, aus einer Tasse oder von Handflächen liest. All diese Individuen sind Ungläubige, wenn sie Wissen über das Verborgene behaupten. Jedoch unterscheiden sich ihre Methoden. Wenn jemand daher Wissen über das Verborgene behauptet, mittels Sprüche, Beschwörung, Knotenbindung und Zaubertrank, dann wird er Sahir (Zauberer) genannt. [...] (Hier erwähnt er nun noch mal die verschiedenen Arten an Personen, die solche Dinge praktizieren, d. Ü.)
14. Frage: Wir hätten gerne eine detaillierte Erklärung über die Hilfeersuchung von den rechtschaffenen Djinn.
Antwort: Was das Hilfeersuchen von den Djinn anbelangt, erwähnte Scheikh-ul-Islam (Ibn Taymiyya), dass der Kontakt eines Menschen mit einem Djinn auf dreierlei Arten geschieht:
Erstens:Wenn er ihn zu Allah ruft, ihm das Gute gebietet und das Schlechte verbietet. Dies ist erforderlich. Der Ruf zu Allah, das Gebieten von Gutem und das Verbieten von Schlechtem sind sowohl für Menschen als auch für Djinn erforderlich. Daher sollte er ihnen gegenüber Da’wa machen, und sie nur zum Guten anhalten und das Schlechte verbieten - jedoch nichts darüber hinaus. Dies kann vorkommen, denn es könnte sein, dass manche rechtschaffene Djinn einige der Versammlungen der Menschen aufsuchen.
Zweitens:Dass jemand von ihnen in Dingen, die erlaubt sind, Hilfe erbittet; wie z. B. Hilfe bei der Reparatur des Autos oder beim Bau des Hauses etc. Schaikhul- Islam sagte: „Die Grundlage hierfür ist, dass es erlaubt ist.“
Dennoch ist es für einen Menschen nicht angemessen, von den Djinn Hilfe zu erbitten, sogar in den erlaubten Dingen nicht. Denn wir können die Djinn nicht sehen, und wir wissen nicht, was von ihren Aussagen der Wahrheit entspricht und was nicht. Ebenso haben die Djinn eine geringere Intelligenz als die Menschen, und sie sind nicht ehrlich. Daher könnten sie die Menschen zu einem Ergebnis führen, das nicht lobenswert wäre. Allah sagt: "O ihr, die ihr glaubt, wenn ein Frevler euch eine Kunde bringt, so vergewisserteuch (dessen)", [Sura al-Hudschurat 49:6]Dies bezieht sich auf einen Fasiq (Sünder, Frevler) unter den Menschen, die Djinn sind in dieser Angelegenheit noch schlimmer.
Manche unter jenen, die über besessene Leute rezitieren, bitten (die Djinn) auf diese Art um Hilfe. Manche sagen: „Ich sprach zu einem Dschinn und bat ihn um so und so, und er informierte mich über so und so. und er teilte mir mit, wo ich diesen Zauber (zur Aufhebung) finden kann.“ Manche von ihnen sagen sogar, dass sie Muslime sind. Wir sagen: „Wer hat dich darüber informiert? Kennst du seinen Zustand? Kann man ihm glauben? Dieser Djinn hier ist ein Fasiq. Er hat diesen Menschen angegriffen, indem er ihn in seine Gewalt gebracht hat, daher ist er ein Fasiq. Weder seine Rede noch seine Überlieferungen sind anzunehmen. Daher solltest du weder seine Überlieferungen annehmen noch ihn um Hilfe bitten. Lade ihn nur zu Allah ein oder lies über ihn den Qur’an, und verlange von ihm, aus diesem Muslim herauszukommen und ihm nicht zu schaden.
Was die Aussage mancher Leute anbelangt, die sagen: „Ich bat so und so, und er informierte mich über so und so und über jenen und diesen Zauber.“ Und er sitzt mit ihm stundenlang, dennoch erzählt ihm der Djinn Lügen. Wie kann er sichdaher auf seine Worte verlassen? Und woher weiß er, dass er korrekt ist? Daher könnten sie ihn sogar zu einem Ergebnis führen, das nicht lobenswert ist - sogar in Angelegenheiten, die erlaubt sind, weil sie ihn Schritt für Schritt zum Schirk führen werden. (Die dritte Art, die der Schaikh hier nicht erwähnt, wäre, wenn ein Mensch einen Djinn für unerlaubte Dinge kontaktiert; d. Ü.)
15. Frage: Wie ist das Urteil über das Lesen von Horoskopen, und wenn man an sie glaubt?
Antwort: Wenn jemand aufgrund dieser Wissen über das Verborgene behauptet, so ist dies Unglaube und Abfall vom Glauben. Dies ist Tanjim (die Voraussage der Zukunft auf der Grundlage der Astrologie).
16. Frage: Und wenn man an diese Horoskope glaubt?
Antwort: Wenn man an ihre Behauptung des Wissens über das Verborgene glaubt, so ist man ungläubig, denn er hat die Aussage Allahs verleugnet: Sprich: "Niemand in den Himmeln und auf Erden kennt das Verborgeneaußer Allah…" [Sura an-Naml 27:65]
17. Frage: Wie ist ihr Rat für jemanden, der eine Magie mit einer ähnlichen Magie aufheben will, während er sagt: „Ich bin hierzu gezwungen.“?
Antwort: Das Heilen von Magie ist unter den Gelehrten als Nuschra bekannt.
Die richtige Ansicht, worauf sich die Gelehrten beruhen, ist, dass das Heilen von Magie in zwei Kategorien unterteilt ist:
Erstens:Das Heilen von Magie mit einer gleichen Magie. Dies ist verboten.
Zweitens:Das Heilen von Magie mit Sprüchen, die in der Religion oder rechtmäßigen Behandlungen festgesetzt sind. Dies ist erlaubt. Man könnte die Ayat-ul-Kursi, die Mu’auidhatayn (al-Falaq und an-Nas) oder Verse, die von Magie handeln, lesen. Oder er liest Bittgebete, die in der Religion festgesetzt sind, wie z. B.: „O Allah, Herr der Menschen. Entferne diesen Schaden und heile mich. Du bist der Heiler - es gibt keine Heilung außer Deine Heilung - eine Heilung, die keine Krankheit zurücklässt“ und „Im Namen Allahs mach ich für dich die Ruqya, vor allem, was dir schadet, vor jeder eifersüchtigen Person oder vor dem bösen Auge. Möge Allah dich heilen.“
Er könnte auch legale Medizin oder gute Behandlungen benutzen. Hierin gibt es keinen Schaden. Dies ist die richtige Ansicht jener, welche diese Angelegenheit behandelt haben. Darüber hinaus ist dies die Ansicht des großen Gelehrten Ibn al-Qayyim und von Imam Muhammad Ibn Abdil-Wahhab, der in seinem Buch Kitab at-Tauhid sagte: „Kapitel: Was über die Nuschra berichtet wurde.“
Daher wird die Nuschra in zwei Kategorien unterteilt: Nuschra, die erlaubt ist und Nuschra, die verboten ist. Nuschra bedeutet das Heilen und Entfernen von Magie, an der jemand erkrankt ist. Das Heilen mit Magie ist verboten, wobei das Heilen mit festgesetzten Sprüchen oder erlaubten Arzneimitteln legal ist.
18. Frage: Was, wenn er sagt: „Dies ist ein Notfall.“ Glaubt er dann an sie?
Antwort: Dies ist nicht erlaubt. Er sollte dies gemäß den Ansichten der Gelehrten nicht tun. Er sollte nicht zu einem Zauberer gehen. Was den Glauben an diese Zauberer anbelangt, so ist dies etwas gänzlich anderes. Wenn er an sie glaubt, dann hat er Unglaube begangen. Jedoch ist es für ihn nicht erlaubt, zu ihnen zu gehen. Dies ist ein Weg, der für ihn blockiert wurde (d.h. verboten ist).
19. Frage: Was ist mit einem, der aus Angst um seine weltlichen Besitztümer den Ungläubigen gegen die Muslime hilft?
Antwort: Solch jemand begeht Unglauben auf der Grundlage eines Verses aus dem Qur’an, selbst wenn er dies aus Angst um seine weltlichen Besitztümer macht: "Dies (ist so), weil sie das Leben des Diesseits dem des Jenseits vorgezogenhaben."[Sura an-Nahl 16:107]
Dies bedeutet, dass er manch weltliches Vermögen hatte. Diese Person ist ungläubig geworden, weil er sein weltliches Vermögen über die Religion gestellt hat. Die Religion Allahs ist über die weltlichen Vorteile vorzuziehen. Wenn er die weltlichen Vorteile über die Religion setzt, hat er Unglauben begangen.
20. Frage: Sind die Annullierer des Islam auf zehn begrenzt?
Antwort: Die Faktoren, welche den Islam einer Person annullieren, sind viele. Die Gelehrten der Madhhab - die Hanbalis, Schafi’is, Malikis und Hanafis - haben alle in ihren Fiqh-Büchern folgende Kapitelbezeichnungen: „Kapitel: Das Urteil über einen Abtrünnigen.“ Dies bezieht sich auf jemanden, der ungläubig geworden ist, nachdem er Muslim war. Und sie haben verschiedene Kategorien (d.h. unterschiedliche Formen des Abfalls vom Glauben) erwähnt. Die Hanafiswaren in der Erwähnung der Faktoren, die jemandes Islam vernichten, am produktivsten. In Wirklichkeit haben sie sogar gesagt: „Wenn sich jemand auf eine Masjid oder einen Mushaf bezieht, indem er diese als etwas Kleines bezeichnet, wie wenn er musayjid (kleine Masjid) oder musayhif (kleiner Mushaf) sagt, mit der Absicht, sie zu degradieren, so ist er ungläubig geworden.“
21. Frage: Der Imam, Allahs Barmherzigkeit auf ihm, erwähnte, dass es bei manchen Faktoren einen Konsens unter den Gelehrten gibt, jedoch sagte er dies nicht über alle.
Antwort: Es ist bekannt, dass es über all diese Faktoren eine Übereinstimmung gib. Es gibt keine Zweifel über diese. Er erwähnte den Ijma’ (Konsens) bei einigen nur, um die Sache zu verdeutlichen. All diese sind Angelegenheiten, die von der Religion sind.
22. Frage: Was ist unter Abwendung in der Aussage des Autors „Zehntens: Das Sich-Abwenden von der Religion Allahs, dass man ihn nicht lernt oder umsetzt (ist eine Handlung des Unglaubens)...“ zu verstehen?
Antwort: Dies bedeutet, dass man sich von der Religion in ihrer Gesamtheit abwendet - daher lernt er weder diese Religion noch handelt er danach.
Und das Lob gebührt Allah. Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und allen seinen Gefährten.