Die Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung (Taschri’a)


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Die Gesetzgebung ist ein Pfad, den der Mensch verfolgt, um dadurch seine Ziele und erhofften Ergebnisse zu erreichen. Damit der Mensch seine Ziele verwirklichen kann, ist es notwendig, dass dieser Weg klar, deutlich, bestimmt und einfach ist. Das ist der Weg des Islam hinsichtlich der Gesetzgebung. Er ist klar und deutlich, großzügig, tolerant und angeglichen an die Fähigkeiten des Menschen. Schauen wir uns einige Aspekte dieser Toleranz und Nachsicht in diesem Bereich an:

  1. 1.  Zu der Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung gehört es, dass seine Texte einfach und leicht verständlich sind. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Und Wir haben den Qur’an ja leicht zum Bedenken gemacht. Aber gibt es jemanden, der bedenkt?)

                                                                        (Qur`an 54:17)

Seine Texte sind klar und deutlich, ohne Zweifel. Es steht jedem zu, nach den Dingen, die einem unklar erscheinen, zu fragen und sie zu hinterfragen, ohne dabei in Bedrängnis zu geraten. Jedoch hat der Qur’an die Beantwortung der Fragen nicht jedem überlassen, sondern gab das Recht der Beantwortung den Gelehrten, die sich auf die Scharia spezialisierten und diese Religion studierten sowie ihre Texte eingehend gelesen und verstanden haben und außerdem ihre Inhalte und den dahinter stehenden Sinn erkannt haben. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst.)       (Qur`an 16:43)

Und so ist es auch gerecht. Denn wer beispielsweise krank ist, sucht einen Arzt auf und nicht etwa einen Ingenieur oder einen Landwirt. So gilt im Islam das Sprechen (falsche Informationen, falsche Fakten, falsche fatwa) über die Angelegenheiten des Islam ohne erworbenes Wissen zu den größten Sünden, weil derjenige, der ohne zu wissen spricht, könnte eventuell Verbotenes für erlaubt erklären und umgekehrt. Oder so jemand könnte Rechte aberkennen oder falsch zuordnen und den Fragenden unter Umständen in Bedrängnis oder in Enge bringen. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Sag: Mein Herr hat nur die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und (auch) die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und dass ihr Allah (etwas) beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herab gesandt hat, und dass ihr über Allah (etwas) sagt, was ihr nicht wisst.)

                                                                        (Qur`an 7:33)

Es gibt also im Islam keine verworrenen und dunklen Angelegenheiten, an die man zu glauben hat, ohne danach fragen zu dürfen, bis auf die Dinge, die den Rahmen des menschlichen Verstands sprengen, wie etwa die verborgenen Angelegenheiten, über die uns Allah deswegen nicht aufgeklärt hat, weil wir Menschen keinen Nutzen davon haben und auch nicht die Fähigkeit besitzen, diese zu erfassen. So etwa der Vers, in dem es heißt:

(Sie fragen dich nach dem Geist. Sag: Der Geist ist vom Befehl meines Herrn, euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.)            (Qur`an 17:85)

Und der Vers:

(Sie fragen dich nach der Stunde, wann sie bloß feststehen wird. Was hast du über sie zu erwähnen? Zu deinem Herrn ist ihr Endziel. Du bist nur ein Überbringer von Warnungen für jemanden, der sie fürchtet.)               (Qur`an 79:42-45)

  1. 2.      Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung gehört auch, dass seine Lehren und Gesetze göttliche, feststehende Gesetze sind, die weder geändert noch ausgetauscht werden können. Denn sie wurden nicht von Menschen festgesetzt, die Beeinträchtigungen, Fehlern, Beeinflussung von den umliegenden Gegebenheiten, Kultur und Tradition ausgesetzt sind, sondern von Dem, Der alles erschaffen hat und besser weiß, was am esten und nützlichsten für die Lage eines jeden Einzelnen ist. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?)  (Qur`an 5:50)

Es steht keinem Menschen zu, unabhängig von seiner Stellung oder seinen Privilegien gegenüber anderen, an den göttlichen Gesetzen etwas zu ändern, sei es viel oder wenig, weil diese die Rechte aller bewahren sowie den einfachen und großzügigen Weg gehen. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.)             (Qur`an 33:36)

Der Islam hat allen auferlegt, sich den Gesetzen Gottes unterzuordnen, sie einzuhalten, zu würdigen, zu ehren und sie umzusetzen. Alle sind vor diesen Gesetzen gleich. Der Herrscher und der Beherrschte, der Reiche und der Arme, der Adlige und der Schuft, der Weiße und der Schwarze, so wie Allah, der Hocherhabene, es sagt:

(Die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, besteht nur darin, dass sie sagen: „Wir hören und gehorchen.“ Das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.)                               (Qur`an 24:51)

Deswegen gibt es im Islam auch keine absolute, menschliche Autorität. Denn die Autorität ist in dem Rahmen beschränkt, den die Scharia festgelegt und bestimmt hat. Somit gibt es keine Willkür und keine Gewaltherrschaft. So sagt der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

„Jeder Muslim hat zu hören und zu gehorchen in den Dingen, die ihm lieb sind und die ihm nicht lieb sind, es sei denn, es wird ihm befohlen, Verbotenes zu tun, so hat er weder zu hören noch zu gehorchen.“ (Buchari)

  1. 3.      Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung gehört auch, dass es keine unabhängige, geistige Institution gibt, wie der Klerus in anderen Religionen. So hat der Islam den Vermittlerstatus vernichtet und kritisierte die Ungläubigen, dass sie Vermittler bei der Anbetung Gottes hatten. So berichtet uns Allah, der Hocherhabene:

(Sicherlich, Allah gehört die aufrichtige Religion. Diejenigen aber, die sich anstatt Seiner Schutzherren nehmen (, sagen:) „Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Zutritt in Allahs Nähe verschaffen“) (Qur`an 39:3)

So spricht Allah die Wahrheit über diese Schutzherren, und dass sie weder nutzen noch schaden, sondern genauso Geschöpfe sind wie sie selbst. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Gewiss, diejenigen, die ihr anstatt Allahs anruft, sind (nur) Diener gleich euch. So ruft sie (doch) an, und so sollen sie euch doch erhören, wenn ihr wahrhaftig seid!)    (Qur`an 7:194)

So hat der Islam die Vorstellung von der direkten und unmittelbaren Verbindung zwischen dem Diener und seinem Gott fest verankert. Diese Vorstellung basiert auf dem absoluten Glauben an Ihn und darauf, sich in allen Belangen nur an Ihn zu wenden und Ihn allein um Vergebung und um Hilfe zu bitten, direkt und ohne Mittelsmänner. So soll derjenige, der eine Sünde begangen hat, seine Hände heben und seinen Herrn alleine anflehen und Ihn alleine um Vergebung bitten, an jedem Ort, zu jeder Zeit und in jeder Lage. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Und wer etwas Böses tut oder sich selbst Unrecht zufügt und hierauf Allah um Vergebung bittet, wird Allah Allvergebend und Barmherzig finden.)

(Qur`an 4:110)

Und Er sagt auch:

(Euer Herr sagt: „Ruft Mich an, so erhöre Ich euch.)

                                                                        (Qur`an 40:60)

So gibt es im Islam keine Religionsleute, die gebieten, verbieten und vergeben und sich als Stellvertreter Gottes ansehen und damit Gesetze erlassen und nach ihren Vorstellungen lenken und leiten, und jene ins Paradies eintreten lassen, die sie mögen und es denen verbieten, die sie nicht mögen. Denn die Gesetzgebung steht Allah alleine zu. So sagt der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über den Vers:

(Sie haben ihre Gelehrten und ihre Mönche zu Herren genommen außer Allah)       (Qur`an 9:31):

„Sie haben die Gelehrten und Mönche zwar nicht angebetet, aber sie befolgten ihre Gebote und Verbote. Sie taten, was diese ihnen als Pflicht auferlegten und hielten sich fern von ihren Verboten.“ (at-Tirmidhi)

  1. 4.      Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung gehört auch das Prinzip der Beratung (Schura), damit die Angelegenheiten, die von gemeinschaftlichem und öffentlichem Interesse für alle Gesellschaftsmitglieder sind, nicht von den Interessen Einzelner dominiert werden. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Durch Erbarmen von Allah bist du mild zu ihnen gewesen; wärst du aber schroff und hartherzig, so würden sie wahrlich rings um dich auseinandergelaufen. So verzeihe ihnen, bitte für sie um Vergebung und ziehe sie in den Angelegenheiten zu Rate.)       (Qur`an 3:159)

  1. 5.      Zur Toleranz und Nachsicht des Islam in diesem Bereich gehört es auch, dass der Ijtihad in den Bereichen möglich ist, in denen weder ein Vers offenbart, noch ein Ausspruch des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) berichtet wurde. Denn der Islam ist bereit zur Anpassung und gültig für jede Zeit und jeden Ort. Der Islam bringt nämlich allgemeine Prinzipien, Fundamente und vollkommene, umfassende und feststehende Grundsätze sowie Regelungen bezüglich der Aqida und der religiösen Anbetungshandlungen, die sich weder aufgrund der Zeit, noch des Ortes ändern, wie etwa der Glaube (Iman), das Gebet und seine Zahl sowie die Gebetszeit, die Almosen und ihr Anteil und was sie enthalten, das Fasten und seine Zeiten, die Pilgerfahrt und ihre Verrichtungsweise und die Hudud. Mit allen Dingen, die sich mit der Zeit ergeben und neu in Erscheinung treten, wird gemäß dem Qur’an verfahren. Wenn darin eine Regelung für diese Sache gefunden wird, dann geht man danach und lässt alles andere liegen. Findet man nichts darin, so geht man zur Sunna des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über und sucht dort nach Regelungen in seinen authentischen, zuverlässigen Aussprüchen. Findet man da was, so nimmt man dies, andernfalls geht man auf den Ijtihad über. Da haben die gottesfürchtigen Gelehrten zu forschen und zu überprüfen, um zu einem Ergebnis zu kommen, damit das Interesse und das Wohl der Allgemeinheit verwirklicht wird und um den Belangen ihrer Epoche und ihrer gesellschaftlichen Situation Rechnung zu tragen. Das erfolgt durch das Überprüfen dessen, was der Qur’an und die Sunna wahrscheinlich zulassen. Diese neuen Dinge werden anhand der schariakonformen, allgemeinen Grundsätze, die aus dem Qur’an und der Sunna entnommen wurden, überprüft. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass der Ijtihad nicht so verstanden werden darf, dass man der eigenen Laune folgen und nach eigenen Vorstellungen urteilen soll. Vielmehr geht es um das Erreichen von Ergebnissen, die den Menschen Gutes und Nützliches bringen, ohne dabei den religiösen Texten zu widersprechen. Das ist so, damit der Islam jedem Zeitalter angepasst ist und den Belangen jeder Gesellschaft in jeder Epoche angeglichen ist.

  2. 6.      Zur Toleranz und Nachsicht im Bereich der Gesetzgebung gehört auch die Schließung der Türen, die zum Extremismus und zur Strenge führen. Der Islam verbietet die Übertreibung, gemäß den Worten Allahs, des Hocherhabenen:

(Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.)           (Qur`an 2:185)

Auch sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

 „Wehe euch vor der Übertreibung in der Religion, denn diejenigen vor euch gingen wegen der Übertreibung in der Religion zu Grunde.“ (an-Nasa‘i) Auch zählte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Übertreibung in der Religion, den Extremismus und die Hartnäckigkeit als Austritt aus seiner Sunna. So berichtet Anas ibn Malik (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben), dass drei Personen zu den Gemächern der Ehefrauen des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gingen, um nach seinen religiösen Anbetungshandlungen zu fragen. Als es ihnen mitgeteilt wurde, erschien es ihnen zu wenig, und sie sagten: „Wir sind weit von dem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fern, denn Allah hat ihm all seine vorangegangenen und späteren Sünden vergeben.“ Da sagte einer: „Ich aber werde jede Nacht beten.“ Und der andere sagte: „Ich werde mein ganzes Leben lang jeden Tag fasten und nicht essen.“ Und der dritte sagte: „Ich werde mich von den Frauen fernhalten und niemals heiraten.“ Als der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dazukam und hörte, was sie sprachen, sagte er:

„Seid ihr diejenigen, die das gesagt haben? Bei Allah ich bin der Gottesfürchtigste von euch, aber ich faste und esse, ich bete und schlafe, und ich heirate die Frauen. Wer sich von meiner Sunna abwendet, gehört nicht zu mir.“          (Buchari)

   Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte von Zeit zu Zeit seine Gefährten daran zu erinnern, um sie von der Art und Weise und der Methode des Extremismus und der Übertreibung fernzuhalten. Abdullah ibn ‘Amr ibn al-‘As (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu mir:

„O Abdullah, mir wurde mitgeteilt, dass du am Tag fastest und die Nacht betend verbringst. Stimmt das?“ Ich sagte: „Ja, das stimmt.“ Da sagte er zu mir: „Tue das nicht. Sondern faste und iss, verbringe die Nacht betend, aber schlafe auch, denn dein Körper hat ein Recht dir gegenüber, dein Auge hat ein Recht dir gegenüber, deine Ehefrau hat ein Recht auf dich und dein Gast hat ein Recht dir gegenüber. Es genügt, wenn du von jedem Monat drei Tage fastest. Denn du bekommst jede Hasana (gute Tat) verzehnfacht, und das wäre das ganze Leben (als hättest du das ganze Leben gefastet).“ Jedoch wollte ich noch mehr, so wurde es mir verschärft. Ich sagte: „Oh Prophet, ich fühle mich zu mehr fähig.“ Da sagte er: „Dann faste so wie der Prophet Dawud (möge Allah ihm Wohlergehen schenken) und nicht mehr.“ Ich fragte: „Wie hat der Prophet Dawud (möge Allah ihm Wohlergehen schenken) gefastet?“ Er antwortete: „Die Hälfte des Lebens (jeden zweiten Tag fastend).“

   Als Abdullah dann alt wurde, sagte er: „Hätte ich doch bloß die Genehmigung (drei Tage im Monat zu fasten) angenommen.“    (Buchari)

 Das heißt natürlich nicht, dass der Islam eine Religion ist, die sich unkontrolliert dem Diesseits widmet und dem Sich-Hingeben der Lust und dem Genuss. Der Islam ist vielmehr eine Religion der Mäßigung und der Mitte, die zwischen der Religion und dem diesseitigen Leben verbindet, sodass kein Teil dem anderen gegenüber die Oberhand gewinnt. Denn der Islam schreibt ein Gleichgewicht zwischen der Seele und dem Körper vor. So schreibt der Islam dem Muslim vor, wenn er sich zu sehr in die weltlichen Belange vertieft, sich durch die Verrichtung der von Allah auferlegten religiösen Taten an seine seelischen Bedürfnisse zu erinnern. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(O die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst.)

      (Qur`an 62:9)

Wenn sich der Muslim aber zu sehr in religiöse Verrichtungen vertieft, dann soll er sich an die materiellen Bedürfnisse erinnern. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Wenn das Gebet beendet ist, dann breitet euch im Land aus und trachtet nach etwas von Allahs Huld.)

   (Qur`an 62:10)

Auch hat der Islam das Genießen der guten Dinge mit dem Verbot der Verschwendung geregelt, d.h. die Verschwendung, die dem Körper schadet. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Esst und trinkt, aber seid nicht maßlos! – Er (Allah) liebt nicht die Maßlosen.)          (Qur`an 7:31)

Auch verdeutlicht der Islam, dass es keinen Widerspruch zwischen den religiösen und den diesseitigen Belangen gibt. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Es ist keine Sünde für euch, dass ihr nach Huld von eurem Herrn trachtet. Doch wenn ihr von Arafat her geströmt seid, dann gedenkt Allahs bei der geschützten Kultstätte. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr vordem wahrlich zu den Irregehenden gehörtet.)                (Qur`an 2:198)

  1. 7.      Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung gehört, dass es dem Muslim erlaubt ist, wenn er um sein Leben fürchtet, Verbotenes zu essen oder zu trinken, um seinen Bedarf zu decken, wie etwa das Schweinefleisch, Totes, Blut, Alkohol oder Verbotenes zu tun, gemäß dem Vers:

(Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist. Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, für den ist es keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.)   (Qur`an 2:173)

Sayyid Qutb, möge Allah Sich seiner erbarmen, sagt interpretierend über diesen Vers: „Es ist die Aqida, die den Mensch als Menschen anerkennt und nicht als Tier, Engel oder Teufel. Sie erkennt ihn so an, wie er ist, samt seiner Schwäche und seiner Kraft, und sieht ihn als Gesamtbild an, bestehend aus einem Körper mit samt seinen Schwächen und einem Verstand, mit Urteilsvermögen, einer Seele und mit Sehnsüchten und Begierden. Diese Aqida fordert von ihm nur das, was er auch zu leisten vermag und berücksichtigt bei den auferlegten Pflichten die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Einzelnen, ohne Erschwernis und Härte.

  1. 8.      Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der Gesetzgebung gehört auch, dass die guten Taten vielfach belohnt werden, man für die Sünden jedoch nur einfach zur Rechenschaft gezogen wird. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Wer mit (etwas) Gutem kommt, erhält zehnmal so viel. Und wer mit einer bösen Tat kommt, dem wird nur gleichviel vergolten, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt.)       (Qur`an 6:160)

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