• Die Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der religiösen Anbetungshandlungen (‘Ibada)
Alle religiösen Anbetungshandlungen im Islam, die Pflichten und die freiwilligen Taten, stützen sich auf das Prinzip der Toleranz und Nachsicht und der Einfachheit. Damit hat Allah die Religion des Islam ausgestattet, damit jeder Muslim, in jeder Lebenssituation, mit seiner Kraft und Fähigkeit entsprechend die religiösen Verrichtungen genießen kann. Umgekehrt wird der Muslim dem Genuss, seinen Gott anzurufen und damit dem Gefühl der Geborgenheit, des Vertrauens, der Gemütsruhe, der Erleichterung, der Glückseligkeit und der seelischen Freude nicht beraubt. So sagt Allah, der Hocherhabene:
((Es sind) diejenigen, die glauben und deren Herzen im Gedenken Allahs Ruhe finden. Sicherlich, im Gedenken Allahs finden die Herzen Ruhe!) (Qur`an 13:28)
So gibt es im Islam keine Auferlegung, die über der Fähigkeit des Menschen liegt. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Ihr sollt das tun, was ihr zu leisten vermögt, denn Allah wird nie genug davon haben, euch für eure Taten zu belohnen, bis ihr genug habt. “
So gehört es auch zur Toleranz und Nachsicht des Islam und zu seiner Einfachheit, dass seine Befehle und die vorgeschriebenen religiösen Anbetungshandlungen der Fitra und den menschlichen Fähigkeiten entsprechend sind, ohne Auferlegung von Dingen, die nicht zu leisten möglich sind oder die gegen die menschliche Fitra sind. Der Islam verbietet es und sieht es nicht gern, wenn der Muslim sich übermäßig belastet, auch wenn es um religiöse Anbetungshandlungen geht. So berichtet Anas (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) einen alten Mann sah, der sich auf seine beiden Söhne stützte. Da fragte der Prophet:
„Was ist mit ihm? Sie sagten: „Er hat geschworen zu Fuß zu gehen.“ Da sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Allah ist diesem, der sich selbst quält, unbedürftig.“ Dann befahl er ihm, auf ein Reittier zu steigen. (Buchari)
Auch gehört es zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich der religiösen Anbetungshandlungen, dass Allah, der Hocherhabene, dem Muslim die Belohnung für die guten Taten, die er zu tun pflegte, als er gesund und ansässig war, gutschreibt, wenn dieser wegen Krankheit, einer Reise o.ä. daran verhindert ist. Der Islam zählt zur Toleranz und Nachsicht im Bereich der ‘Ibada auch die (Sondergenehmigungen), die der Muslim in Anspruch nehmen soll, um dafür die Belohnung zu bekommen, gemäß dem Ausspruch des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), in dem er sagte:
„Allah liebt es, wenn Seine Sondergenehmigungen in Anspruch genommen werden, so wie Er es liebt, dass Seine Befehlen ausgeführt werden.“
So gehört es auch zur Toleranz und Nachsicht des Islam, dass einige religiöse Anbetungshandlungen in bestimmten Fällen gemindert werden oder gar entfallen.